Privatrechtsschutz

Grundsätzlich kann die Privat rechtsschutzversicherung mit anderen Rechtsschutzversicherungen kombiniert werden. Dies könnten beispielsweise die Berufsrechtsschutz-, die Verkehrsrechtsschutz- oder auch die Wohnungsrechtsschutzversicherung sein. Allerdings ist der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung ohne eine Privatrechtsschutzversicherung nicht möglich.
Auf diese Art und Weise kann jeder Versicherte sein Versicherungspaket individuell zusammenstellen, um dann auch einen Versicherungsschutz zu genießen, welcher seiner eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird. Außerdem kann somit ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer Leistungen bezahlt, welche er mit hoher Wahrscheinlichkeit nie in Anspruch nehmen wird. Je nach Versicherungsgesellschaft und Beitrag werden verschiedene Leistungsbereiche abgesichert oder sie können über zusätzliche Prämien eingeschlossen werden.

Bevor der Versicherungsnehmer jedoch im Streitfall einen Anwalt aufsucht, sollte er grundsätzlich im Vorfeld die Versicherungsgesellschaft informieren. Im Anschluss erhält er eine so genannte Schadennummer, mit welcher der Anwalt die Deckungszusage über die Versicherungsgesellschaft einholen kann. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass eine Deckungszusage nur dann erteilt wird, wenn auch eine Aussicht auf Erfolg in einem angestrebten Prozess besteht. Sobald diese Zusage vorhanden ist, ist eine Kostenübernahme gesichert und der Versicherungsnehmer ist frei von finanziellen Belastungen.

Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften auch eine kostenlose Beratungshotline an. Hier erhält der Versicherungsnehmer eine kompetente Beratung durch Fachanwälte und außerdem genaue Informationen zu den weiteren Schritten oder unter Umständen sogar eine lösende Vorgehensweise.